Die Kreislaufwirtschaft Neckar-Odenwald (KWiN) geht ab sofort verstärkt gegen illegale Ablagerungen am Grüngutplatz in Hardheim-Bretzingen vor. Seit einigen Tagen wird der Platz per Video überwacht. Mit dieser Maßnahme reagiert die KWiN auf die zunehmende Anzahl an unerlaubten Ablagerungen auf Grüngutplätzen im gesamten Neckar-Odenwald.
Wie rücksichtslos die Verursacher agieren, zeigte sich erst kürzlich: Auf dem Grüngutplatz in Hardheim-Bretzingen wurde illegalerweise eine ganze LKW-Ladung Erdaushub, stark verunreinigt mit Steinen und Wurzeln abgekippt.
Die rechtswidrige Ablagerung von Abfällen auf den Grüngutplätzen des Landkreises ist kein Kavaliersdelikt. Die Entsorgung ist aufwendig und teuer. Sie belastet damit unnötigerweise den Haushalt der KWiN, der über die Gebühren der Allgemeinheit finanziert wird. Zudem stellt jede illegale Entsorgung eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.
Die KWiN erhofft sich von der neuen Videoüberwachung potenzielle künftige Verstöße präventiv zu verhindern oder weitere Vorfälle effektiver aufklären zu können. Gleichzeitig ruft sie die Bevölkerung dazu auf, ausschließlich zugelassene Materialien zu den Grüngutplätzen zu bringen.
Angenommen werden:
- Baum-, Strauch- und Heckenschnitt (bis 15 cm Durchmesser und maximal 2 m Länge)
- Rasenschnitt, Laub, Gartenabfälle
Nicht angenommen werden:
- Erdaushub, Bauschutt und sonstige mineralische Abfälle
- Wurzeln und Wurzelstöcke
- Fallobst, Kompost und Kleintierstreu
- Landwirtschaftliche Abfälle wie Stroh, Heu oder langes trockenes Gras
- Straßenbegleitgrün, Treibgut oder anderweitig belastetes Grüngut
- Restmüll, Asche und Abfallsäcke
- Bauholz, Altholz, Möbel, Holzreste und behandelte Hölzer
- Sperrmüll und sonstige Abfälle aller Art
Das Abladen von Grüngut außerhalb der ausgewiesenen Flächen und außerhalb der Öffnungszeiten ist untersagt und gewerbliches Grüngut darf nur nach vorheriger Anmeldung bei der AWN Buchen angeliefert werden. Grüngut von aus außerhalb des Neckar-Odenwald-Kreises wird nicht angenommen.
Die KWiN bittet alle Anliefernden, diese Vorgaben einzuhalten. Falsch entsorgte Materialien verursachen zusätzliche Kosten und beeinträchtigen den ordnungsgemäßen Betrieb des Grüngutplatzes.