In den letzten Wochen wurden verschiedene verbotene Abfälle auf dem Grüngutplatz in Waldbrunn-Schollbrunn und in Ravenstein-Merchingen abgelagert. Die Kreislaufwirtschaft Neckar-Odenwald AöR (KWiN) weist deshalb dringlich darauf hin: Bodenaushub (auch mit vorhandener Rasendeckschicht), landwirtschaftliche Abfälle, in diesem Fall Heu, sowie Wurzeln und Wurzelstöcke, gehören nicht auf einen Grüngutplatz!
Verwertung nicht möglich
Die illegale Ablagerung verbotener Abfälle auf den Grüngutplätzen erschwert oder verhindert die Verwertung des Grünguts. Die Aussortierung und Entsorgung der Störstoffe bedeutet einen hohen Aufwand und erzeugt erhebliche Kosten.
Bußgelder möglich
Das Ablagern von Fremdstoffen auf den Grüngutplätzen des Landkreises ist nicht einfach nur teuer und aufwändig für die KWiN sondern auch eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Die KWiN bittet deshalb, ausschließlich zugelassene Materialien zu den Grüngutplätzen zu bringen. Auffälligkeiten auf den Grüngutplätzen können gerne an die KWiN gemeldet werden.
Weitere Informationen zur Entsorgung von z.B. Wurzelstöcken wie Öffnungszeiten von Entsorgungsanlagen gibt es in der KWiN-App oder auf der Homepage der KWiN (www.kwin-online.de). Gerne berät auch das Team des Kundencenters unter Tel. 06281/906-0, E-Mail: