Auf dem Grüngutplatz Rosenberg bei der Biogasanlage der AWN kam es kürzlich zu einem Entstehungsbrand.
Auslöser war vermutlich illegal abgelagerte Asche. Die Kreislaufwirtschaft Neckar-Odenwald AöR (KWiN) weist deshalb dringlich darauf hin: Asche in jeder Form und Zustand gehört nicht auf einen Grüngutplatz!
Offenes Feuer knapp verhindert
Schlimmeres konnte nur mit Glück und durch das schnelle Eingreifen mittels Radlader und Auseinanderziehen der Grünabfälle verhindert werden. Ursache war das verbotswidrige Ablagern von Asche oder Glutresten auf den Flächen für weiches Grüngut. Abgesehen davon, dass auch in vermeintlich abgekühlter Asche immer noch genug Potential steckt, den Untergrund zu entzünden: Asche gehört grundsätzlich nicht zum Grüngut und somit auch nicht auf den Grüngutplatz. Sie enthält potentiell Schwermetalle und stört den Kompostierungsvorgang in der Weiterverarbeitung.
Ausgekühlte Asche gehört in den Restmüll
Asche vom Grill oder aus dem Ofen sollte zunächst in einem Metallgefäß zwei bis drei Tage zum Abkühlen gelagert werden. Erst wenn sichergestellt ist, dass keine Glutreste mehr enthalten sind, darf die Asche in der Restmülltonne entsorgt werden. Sie muss in reißfesten Beuteln verpackt sein, um Staubentwicklung zu vermeiden.
Bußgelder möglich
Das Ablagern von Asche auf den Grüngutplätzen des Landkreises ist nicht nur brandgefährlich sondern auch eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Die KWiN bittet deshalb, ausschließlich zugelassene Materialien zu den Grüngutplätzen zu bringen.
Weitere Informationen zur Entsorgung von Grünabfall sowie Öffnungszeiten von Entsorgungsanlagen gibt es in der KWiN-App oder auf der Homepage der KWiN (www.kwin-online.de). Gerne berät auch das Team des Kundencenters unter Tel. 06281/906-0, E-Mail: